Hinweise zum Schulbetrieb in der dualen IT-Berufsausbildung ab dem 20.04.2020

Sehr geehrte Ausbilder*innen und Ausbildungsverantwortliche,
sehr geehrte Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,

wie Sie sicherlich bereits der Presse entnommen haben, öffnen die Berliner Schulen seit dem 20.04.2020 schrittweise wieder ihre Pforten, um zunächst Prüfungen durchzuführen und ab dem 04.05.2020 auch Präsenzunterricht anzubieten.

Um die Vorgaben der Eindämmungsmaßnahmenverordnung, insbesondere die Hygiene- und Abstandsregelungen, einhalten zu können, können wir den Präsenzunterricht nur einem Teil unserer Schüler*innen anbieten. Entsprechend den Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden im Bereich der dualen IT-Berufsausbildung daher ab dem 04.05.2020 die Abschlussjahrgänge der Berufsschule  zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen der Kammern aller dualen Ausbildungen in die Schulen kommen, d. h. nur das dritte Ausbildungsjahr. Hierfür wird ein Notstundenplan  für die betreffenden Klassen, die geteilt werden müssen, erstellt. Diese Stundenpläne werden wir ins Untis-System einspielen, so dass alle betreffenden Lehrkräfte und Schüler*innen den für sie geltenden Plan einsehen können. Wir bitten alle Schüler*innen, den Stundenplan ihrer Klasse öfter einzusehen, da es zu kurzfristigen Änderungen kommen kann.

Alle Berufsschulklassen der dualen IT-Berufe des ersten und zweiten Ausbildungsjahres werden bis auf weiteres weiterhin im sog. Homeschooling  betreut. Über die unterschiedlichen digitalen Medien unseres OSZs erhalten die Schüler*innen Arbeitsmaterialien, die zu bearbeiten sind. Einige Lehrkräfte bieten Unterricht mittels Teamsitzungen über MS-Teams an, um den Schüler*innen die Möglichkeit des direkten Austauschs mit ihnen zu ermöglichen. Grundsätzlich stehen alle Lehrkräfte während der eigentlichen Turnus-Unterrichtszeit für die jeweiligen Klassen zur Beratung/Betreuung zur Verfügung. Hier gilt die Berufsschulpflicht im erweiterten Sinne weiterhin, wir bitten an dieser Stelle die Ausbilderinnen und Ausbilder um Unterstützung. Insbesondere möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass entsprechend den IHK-Vorgaben den Auszubildenden die erforderliche Zeit für die Teilnahme am Online-Berufsschulunterricht bzw. für die Erarbeitung der schulischen Aufgaben einzuräumen ist und sie dafür in dem nötigen zeitlichen Umfang freizustellen sind, unabhängig davon, ob die Bearbeitung im Betrieb oder zu Hause erfolgt.
Auf der Website der IHK Berlin finden Sie weitere Hinweise zum Umgang mit der Corona-Ausnahmesituation (siehe: Informationen der IHK Berlin zur Freistellung für den Online-Unterricht ).
Bitte beachten Sie, dass daraus resultierend auch Leistungen, die im Homeschooling erbracht werden, in angebrachter Weise gewertet werden.

Hinsichtlich der Frage, unter welchen Bedingungen Schüler*innen dem Unterricht fernbleiben sollten, möchten wir nach unserem derzeitigen Informationsstand bezugnehemend auf die Regelungen bei Prüfungen folgende Hinweise geben:

Schüler*innen dürfen nicht in der Schule erscheinen und nicht an Prüfungen teilnehmen, wenn sie…

  • innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Unterricht
    …aus dem Ausland zurückgekehrt sind,
    …in Kontakt zu Rückkehrenden standen,
    …Kontakt zu infizierten Personen hatten,
  • aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweisen oder
  • zu einer Risikogruppe ( Info-Seite des RKI) gehören und aus diesem Grund eine Nichtteilnahme am Unterricht angeraten ist.

Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h. eine Temperatur höher als 37 Grad, ohne weitere Symptome ist ein Grund, nicht in der Schule zu erscheinen.

In allen o. g. Fällen bleiben Schüler*innen zu Hause und kontaktieren umgehend die zuständige Abteilungsleitung und Ihren Ausbildungsbetrieb. Falls sie Kontakt zu infizierten Personen hatten, übermitteln sie der Schule und ihrem Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. In allen anderen Fällen nehmen sie Kontakt zu ihrem Hausarzt auf, ein ärztliches Attest bei den genannten Symptomen können sie nachträglich innerhalb der nächsten 10 Tage in der Schule per Post oder eingescannt per E-Mail einreichen (abteilung1(at)oszimt.de).

Schüler*innen, die besonderen Risikogruppen angehören (siehe Hinweise des Robert Koch Instituts) und bei denen eine besondere Vorsicht geboten ist, wenden sich bitte für weitere Absprachen an die zuständige Abteilungsleitung. Sollten Schüler*innen dieser Risikogruppen auf ausdrücklichen Wunsch am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, so bitten wir um eine kurze schriftliche Erklärung.

Folgende Klassen der dualen IT-Berufsausbildung sind ab dem 04.05.2020 mit Präsenzunterricht nach einem Notstundenplan vorgesehen:

Klasse

18. KW

19. KW

20. KW

21. KW

22. KW

23. KW

24. KW

25. KW

26. KW

FSZ 71

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FSZ 72

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FSZ 73

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FS 71

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FS 72

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FS 73

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FS 74

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FS 75

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FS 76

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FS 79

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FA 71

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FA 72

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FA 73

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SE 71

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SE 72

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SE 73

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FSC 01

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FSC 91

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FAC 91

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Wir bitten um Verständnis, dass wir keinen Unterricht in vollem Umfang anbieten können und dass es immer wieder zu Änderungen kommen kann. In Anbetracht der sich fast täglich ändernden Gesamtsituation sehen wir es aber als notwenidg an, verantwortungsbewusst, überlegt und vorausschauend zu handeln. Unsere Ziele sind nach wie vor, die Verbreitung des Virus einzudämmen, Zeit zu gewinnen und unser Handeln entsprechend anzupassen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

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